繝√Η繝シ繝ェ繝・ヲ譌・譛ャ莠コ蟄ヲ   蟇・サ倥・縺企。倥> Sitemap
Top縺ク繧ゅ←繧・ border= 蟄ヲ譬。縺ョ邏ケ莉・ border= 蜈ィ譌・譬。 陬懃ソ呈。 蜷・ィョ螻・ border=

japanese

Deutsch English

 

Über uns
Ganztagsschule * Samstagsschule
Samstagsschule

Schulumriss


An dieser Schule sollen Kinder aus Japan, in der Schweiz aufgewachsene Kinder, sowie Kinder die in den verschiedensten Ländern der Welt unter den unterschiedlichsten Bedingungen aufgewachsen sind gemeinsam und mit Freude die japanische Sprache erlernen. 

Das Hauptziel ist es, allen Schülern jeder Nationalität vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe I, die nicht auf eine japanische Schule gehen, Unterricht in der japanischen Sprache zu erteilen. Für jede Entwicklungsstufe wurden eine Kindergartenabteilung, eine Grundschulabteilung, eine Abteilung für die Sekundarstufe I und eine internationale Abteilung eingerichtet. 

 

 

Zweck der Schule


❖ Die von dieser Schule angestrebte Kindervorstellung

- Gesunde, heitere und um die Sicherheit bemühte Kinder
- Von sich aus am Spiel teilnehmende, freundliche Kinder
- Kinder die selbstmotiviert Lernziele anstreben
- Sich gegenseitig unterstützende, rücksichtsvolle Kinder

❖ Ziele und Lehrschwerpunkt in den einzelnen Abteilungen

«Grundschule vom ersten bis zum sechsten Schuljahr»
Um die Fähigkeit auszubilden, die japanische Sprache richtig zu verstehen und sich darin auszudrücken, Denkfähigkeit und Kreativität zu fördern sowie ein Sprachgefühl zu bilden, wird das Verständnis der japanischen Sprache vertieft. Damit wird gleichzeitig auch ein gewisser Respekt vor der Sprache entwickelt. An Samstagen werden in den einzelnen Klassen die Lehrinhalte der in der Woche gegebenen 2 Stunden erlernt. «Mittelschule vom ersten bis zum dritten Schuljahr»
Um die Fähigkeit auszubilden, die japanische Sprache richtig zu verstehen und sich darin auszudrücken, Denkfähigkeit und Kreativität zu fördern sowie ein Sprachgefühl zu bilden, wird das Verständnis der japanischen Sprache vertieft. Damit wird gleichzeitig auch ein gewisser Respekt vor der Sprache entwickelt. An Samstagen werden in den einzelnen Klassen die Lehrinhalte der in der Woche gegebenen 2 Stunden erlernt.

«Kindergarten»
Der Kindergarten kümmert sich um Kinder, die zum Zeitpunkt des 1. April das vierte Lebensjahr erreicht haben. Hier werden die Umgebungsumstände ausgenützt und aus spielerischer Art und Weise den Kindern grundlegende Werte vermittelt. Der Lehrplan bietet den Kindern durch Einsatz von Bildern, Werken, Bilderbuchgeschichten, Kekse backen und Spiele in der Turnhalle viel Spass. Dieser Unterricht wird jeweils 2 Stunden am Samstag gehalten.

«Internationale Abteilung»
Die internationale Abteilung kümmert sich um Kinder, die zum Zeitpunkt des 1. April älter als 6 Jahre alt sind. Hier werden die Grundlagen der japanischen Sprache, deren richtiges Verständnis und Ausdrucksfähigkeit mit richtigem Japanisch gefördert. Der Unterricht wird dem Lerntempo der einzelnen Kinder angepasst. Dieser Unterricht wird jeweils 2 Stunden am Samstag gehalten.

«Internationale Abteilung für die weiterführende Schule (high school)»
Das Ziel ist es, die Fähigkeit zu fördern, die nationale Sprache richtig auszudrücken und zu verstehen, die Kommunikationsfähigkeit zu verbessern, das Denken und die Vorstellungskraft zu entwickeln und die Gefühlswelt zu bereichern. Wir werden unseren Sinn für Sprache schärfen, unser Interesse an der Sprachkultur vertiefen und ein Bewusstsein für die Achtung und Verbesserung der nationalen Sprache entwickeln. Der Unterricht findet jeden Samstag 2 Stunden lang für alle drei Klassenstufen statt.

 

 

Verwaltungsvorschriften(Samstagsschule)


Article 1 (Bezeichnung)

Die Japanisch Samstagsschule (unten Samstagsschule genannt) ist der japanischen Schule Zürich unterstellt. 

Article 2 (Zweck)

  1. Der Hauptzweck ist die Vermittlung der japanischen Sprache an alle Schüler/innen, die in Zürich und deren Umgebung wohnen und nicht die Japanische Schule in Zürich (Tagesschule) besuchen.
  2. Das entsprechende Gesetz der Schweiz und die Bedingungen der Schweizer Behörden für die Errichtung der Schule müssen ebenfalls beachtet werden.

Article 3 (Festgelegte Klasse und Lehrplan)

In der Nachhilfeschule sind Kindergarten, Grundschule, Mittelschule und internationale Schule vorgesehen. Die Grösse der einzelnen Klassen wird entsprechend der Zahl der Bewerber von der Schulleitung festgelegt.

  1. Grundschule und Mittelschule kümmern sich hauptsächlich um Kinder, deren Muttersprache Japanisch ist und zum Zeitpunkt des 1. April zwischen 6 und 15 Jahre alt sind.
  2. Der Eintritt in den Kindergarten ist, zum Zeitpunkt des 1. April, auf Kinder über 4 Jahre beschränkt.
  3. Schüler/innen, die zum Zeitpunkt des 1. April über 15 Jahre alt sind und das von der Schule festgelegte Nivea der schulischen Fähigkeit erreicht haben, werden an der weiterführenden Schule gefördert.
  4. Die internationale Abteilung befasst sich hauptsächlich mit Schülern, für die Japanisch eine Fremdsprache ist und nimmt Bewerber an, die zum Zeitpunkt des 1. April älter als 6 aber jünger als 15 Jahre alt sind.

Article 4 (Leitung)

Die Leitung der Schule liegt beim Komitee der japanischen Schule in Zürich (unten "Schulkomitee" genannt).

Article 5 (Lehrkräfte)

  1. Das Personal der Schule umfasst den Rektor, Konrektor, die Lehrkräfte, das Büropersonal und andere.
  2. Ein Kabinettsminister aus dem Ministerium für Bildung, Kultur, Sport, Wissenschaft und Technologie ernennt die neuen Lehrkräfte aus Japan, während der Verwaltungsausschuss für die Ernennung und Entlassung des lokalen Personals auf der Grundlage eines Berichts des Schulleiters verantwortlich ist.
  3. Der Rektor leitet die Schulangelegenheiten, überwacht das Personal und leitet bei Bedarf die Ausbildung der Kinder.
  4. Der Konrektor unterstützt den Rektor, organisiert die Schulleitung und leitet bei Bedarf die Ausbildung der Kinder.
  5. Der Konrektor übernimmt die Funktion des Rektors, falls dieser einen Unfall hatte oder durch andere Gründe abwesend ist.
  6. Die Lehrer sind für die Ausbildung der Kinder zuständig.
  7. Der Rektor kann die Schulangelegenheiten auf das Personal zuweisen.
  8. Die Arbeitsregelungen für das Personal sind gesondert festgelegt.
  9. Die Personalorganisation ist gesondert aufgeführt.

Article 6 (Klassen, Trimester und Zahl der Schultage)

  1. Das Schuljahr dauert vom 1. April bis zum 31. März des folgenden Jahres.
  2. Das Schuljahr wird in folgende drei Abschnitte unterteilt.
      Erstes Trimester: 1. April bis 31. Juli
      Zweites Trimester: 1. August bis 31. Dezember
      Drittes Trimester: 1. Januar bis 31. März
  3. Die Zahl der Schultage ist auf 39 Tage festgelegt.
  4. Die Anzahl Stunden pro Woche sind 2 Stunden jeden Samstag mit Ausnahme der Ferien.

Article 7 (Schulfreie Tage)

  1. Die folgenden sind schulfreie Tage:
    1. Ferien
      Schuljahreswechsel (etwa 3 Wochen von Ende März bis Anfang April)
      Sommerferien (5 Wochen von Juli bis August)
      Herbstferien (1 Woche im Oktober)Winterferien (2 Wochen von Dezember bis Anfang Januar)
      Sportferien (1 Woche im Februar)
    2. Lokale Feiertage
      Maifeiertag (1. Mai)
      Staatsgründungstag (1. August)
      Weihnachten (25. Dezember)
      St. Stefan's Tag (26. Dezember)
      Weitere je nach Jahr verschieden
      - Ostersamstag
    3. Japanische Feiertage
      Neujahrstag (1. Januar)
      der Geburtstag des Kaisers
  2. Wenn es notwendig ist, kann der Schulleiter, ungeachtet der Bestimmungen der vorhergehenden Paragraphen, einen Unterricht oder eine Veranstaltung während der Ferien durchführen und nach Zustimmung des Schulausschusses ausdrücklich einen Feiertag festlegen.

Article 8 (Verfahren für die Einschulung, Umschulung und Schulabschluss)

  1. Zulassungsverfahren
    Bei Wechsel von/zu einer anderen Schule muss dem Rektor ein entsprechender Antrag in vorgegebener Form vorgelegt und genehmigt werden. Wird die Einschulung / Umschulung genehmigt, muss der Erziehungsberechtigte die Aufnahmegebühr und die Versetzungsgebühr, wie in der Schulgebühr angegeben, bezahlen.
  2. Verfahren für den Austritt Wenn Kinder die Schule verlassen, müssen die Eltern dies mindestens sieben Tage vorher auf den dafür vorgesehen Formularen dem Rektor schriftlich mitteilen.
  3. Verfahren für eine temporäre Schulfreistellung
    Wenn ein Schulbesuch wegen Krankheit oder aus anderen unvermeidlichen Gründen für mehr als 3 Monate nicht möglich ist, müssen die Eltern des betreffenden Kindes bei Wunsch auf Schulfreistellung einen entsprechend "Antrag auf Schulfreistellung" sowie ein ärztliches Attest oder andere die Situation belegende Dokumente dem Rektor einreichen.
    1. Wenn der Rektor entscheidet, dass die im vorhergehenden Abschnitt genannten Gründe gerechtfertigt sind, kann er eine Schulfreistellung genehmigen.
    2. Die Schulfreistellung beträgt weniger als drei Monate in einem Jahr.
    3. Schüler denen eine Schulfreistellung genehmigt wurde, werden am Tag nach Abschluss der Freistellung wieder normal in den Unterricht eingeführt. Dabei wird unter Berücksichtigung der Wünsche der Eltern jedoch das Schuljahr der Neueinführung vom Rektor festgelegt. Die Schulfreistellung kann auch während der Freistellungszeit aufgehoben werden, wenn die Gründe, die ursprünglich zur Freistellung führten, sich ergeben haben.
    4. Während einer Freistellung vom Unterricht müssen nur die Hälfte der festgelegten Schulgebühren bezahlt werden.
  4. Abwesenheit
    Wenn wichtige Äderungen im Leben entweder der Eltern selbst oder der Kindern auftreten, die Kinder krank werden oder aus anderen Gründen fehlen, müssen die Eltern diesen Umstand dem Rektor mitteilen.
  5. Schulverbot
    Wenn der Rektor feststellt, dass ein bestimmter Schüler die Ausbildung oder Gesundheit anderer Schüler stark stören oder gefährden, kann er ein Schulverbot für den betreffenden Schüler verhängen. 

Artikel 9 (Bewertung und Benotung)

Die Lehrkräfte bewerten und benoten auf Grund einer Ermächtigung durch den Rektor die Leistungen der Schüler. 

Artikel 10 (Abschluss des Lehrplans, Schulabschluss)

  1. Der Abschluss eines Schuljahres wird durch die Teilnahme am Unterricht und die Zeugnisse anerkannt.
  2. Mit dem Abschluss des Lehrplans im letzten Schuljahr wird ein Abschluss aller Ausbildungsgänge bescheinigt und dem Schüler ein Abschlusszeugnis ausgehändigt.
  3. Im dritten Semester wird den Schülern, die an der Schule eingeschrieben sind und das Curriculum des Abschlussjahrgangs absolviert haben, ein Diplom verliehen. Dazu muss der Schüler am Ende des dritten Semesters eingeschrieben und anwesend sein.
  4. Dabei müssen die Schulgebühren bis einschliesslich dem Monat März bezahlt werden.

Artikel 11 (Zulassungsgebühren, Schulgebühr)

  1. Die Eltern oder diese vertretenden Personen müssen die Zulassungsgebühren, Schulgebühren und andere Gebühren der Schulleitung auf das vorgegebene Konto einzahlen. Ausserdem müssen Familienangehürige eines Mitarbeiters einer japanischen Firma mit Sitz oder Herkunft in Japan (ausgenommen Praktikanten mit einer Dauer von weniger als einem Jahr) Mitglied der "Verein Japanische Schule in Zürich" und der "Japanischen Industrie- und Handelskammer in Zürich" sein. Die Zugehörigkeit ist die Bedingung für die Aufnahme und Einschreibung ihres Kindes. Das ist, weil ein Teil unseres Schulbetriebs durch Subventionen der japanischen Regierung und der Japanischen Industrie- und Handelskammer in Zürich abgedeckt wird.
  2. Die Zahlungen für Schulen werden gesondert festgelegt.

Artikel 12 (Belohnungen und Bestrafungen)

  1. Der Rektor kann bestimmte Schüler für deren modellhafte Leistungen auszeichnen.
  2. Der Rektor kann bestimmte Schüler für deren Verstösse gegen die Schulziele verwarnen. 

Artikel 13 (Studentenwohnheim)

Die Schule richtet kein Studentenwohnheim ein. 

Artikel 14 (Revision)

Diese Schulregelungen können auf Beschluss des Exekutivausschusses geändert werden.

 (Letzte Revision am 23. November 2019)

 

 

Verwaltungsvorschriften(Samstagsschule)
Wir bieten Schulungen und Forschungsarbeiten zu Lehrmethoden und Lehrmaterialien an, damit die Schüler ihre Sprachkenntnisse in der begrenzten Unterrichtszeit von 2 Stunden pro Woche an der Schule verbessern können. Wir entwickeln auch Wege, um sie zu ermutigen, mit Interesse zu lernen.
Die Aktivitäten und Ankündigungen der Schule werden in den sechsmal im Jahr erscheinenden Newslettern der Samstagsschule bekannt gegeben.
Auch die Arbeiten der Schüler werden in der Schulzeitung veröffentlicht. 

 

 

Charakteristische pädagogische Aktivitäten
  • Pädagogische Aktivitäten
    • Kanji Wiederholungstest
    • Der Japan Kanji Aptitude Test (Antragsteller)
    • Der EIKEN-Test für praktische Englischkenntnisse (Antragsteller)
    • Japanese Language Proficiency Test (Elementary upper grades / Junior-secondary)
      - Wir ermutigen Schüler, die Prüfungen abzulegen.
  • Schulische Veranstaltungen
    • Aufnahmefeier, Abschlussfeier
    • Tag der offenen Tür
    • Konferenz für Erziehungsberechtigte
    • Notfallübungen
    • Sporttag
    • Basar
    • Veröffentlichung des Schulgedenkaufsatzes "tongari-boushi"

 

 

Anleitung zur Einschulung / Umschulung

 «Vorgehen»

  • Bitte füllen Sie die erforderlichen Felder auf dem Antragsformular aus und reichen Sie es bei der Schule ein.
  • Bitte reichen Sie das Aufnahme- bzw. Üerweisungsformular so schnell wie möglich ein, sobald Sie sich entschieden sich in unserer Schule einzuschreiben.
  • Bitte reichen Sie die Immatrikulationsbescheinigung der aktuellen Schule ein.
  • Wenn Ihr Kind besondere Unterstützung benötigt, wenden Sie sich bitte im Voraus an uns. In manchen Fällen wird sich unsere Schule über die Situation Ihres Kindes bei verwandten Organisationen wie der aktuellen Schule erkundigen.

  «Zahlung an die Schule»

  • Die Aufnahmegebühr und Schulgeld müssen bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin bezahlt werden.
  • Details dazu finden Sie unter "Schulgeld für die Japanische Schule in Zürich"

  «Lehrbücher»

    Alle ausländischen Bildungseinrichtungen verwenden die gleichen Lehrbücher. Wenn Sie aus Japan umziehen, wenden Sie sich bitte an die folgende Adresse, um die Lehrbücher zu erhalten. 

    Japan Overseas Educational Services
    Main Office: Atago Toyo Bldg. 6F, 1-3-4 Atago, Minato-Ku
                        105-0002 Tokyo, Japan
    E-Mail: somu@joes.or.jp

* In der Samstagsschule wird die kostenlose Bereitstellung von Schulbüchern für alle Kinder und Schüler in der Pflichtschulbildung in Üereinstimmung mit dem "Kostenlose Bereitstellung von Lehrbüchern (Ministerium für Bildung, Kultur, Sport, Wissenschaft und Technologie)" wie folgt festgelegt.

  1. Kinder, die die japanische Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten auf Kosten der nationalen Regierung über die Botschaft in jedem Land kostenlos angemessene Schulbücher.
  2. Kinder, die nicht die japanische Nationalität besitzen, müssen für angemessene Schulbücher bezahlen. Sie können aus zwei Optionen kostenpflichtige Lehrbücher wählen: "Kauf nur auf Japanisch oder für alle Fächer".
  3. Die Lehrbücher werden an unserer Schule am ersten Tag des ersten und zweiten Schulhalbjahres geliefert.

 

Anleitung Schulmaterialien
Alle Schüler/innen 1 durchsichtiges A4 Mäppchen Bitte geben Sie Ihre Hausaufgaben und Ausdrucke jedes Mal in dieser Mappe ab. Bitte schreiben Sie Ihren Namen auf Ihre Mappe.

Bitte schreiben Sie Ihre Adresse auf einen Umschlag für die Hausaufgaben auf und geben Sie ihn bei Abwesenheit bei Ihrer Klassenlehrerin oder Ihrem Klassenlehrer ab. 

Kindergarten 1 Umschlag (C5) mit A5 Papier und 1 CHF Briefmarke
Internationale Primarschule 1 Umschlag (C4) mit A4 Papier und 2 CHF Briefmarke1 Umschlag (C4) mit A4 Papier und 4 CHF Briefmarke
Mittelschule 1 Umschlag (C4) mit A4 Papier und 2 CHF Briefmarke1 Umschlag (C5) mit A5 Papier und 1 CHF Briefmarke (für Ausdrucke)
Kindergarten Wasserflasche
Tasche (für die Wasserflasche und Ausdrucke)
International 5 Bleistifte (B oder 2B) ・Radiergummi ・Farbstifte ・
2 Hefter für Kanjis ・2 Hefter für Japanisch (Tagebuch) ・Heft mit Kontaktdaten
   
Primarschule 1 5 Bleistifte (B oder 2B) ・Radiergummi ・Farbstifte ・
1 Heft mit 10 Kästchen mit Kreuz für Japanisch (Lektion) ・1 Heft mit 12 Kästchen mit Kreuz für Japanisch (Tagebuch) ・1 Heft mit 50 Zeichen mit Kreuz für Kanji ・liniertes Heft mit Kontaktdaten (für das zweite Semester)
Primarschule 2 5 Bleistifte (B oder 2B) ・Radiergummi ・Farbstifte ・
3 Hefter mit 12 Kästchen mit Kreuz für Japanisch (Lektion und Tagebuch) ・2 Hefter mit 84 Zeichen mit Kreuz für Kanji ・Heft mit Kontaktdaten
Primarschule 3 5 Bleistifte (HB oder B) ・Radiergummi ・Farbstifte ・
3 Hefter mit 18 Kästchen mit Kreuz für Japanisch (Lektion und Tagebuch) ・2 Hefter mit 84 Zeichen mit Kreuz für Kanji ・Heft mit Kontaktdaten
Primarschule 4 Schreibutensilien ・Japanisches Wörterbuch ・1 liniertes Heft mit 15 Linien für Japanisch ・2 Hefter mit 18 Kästchen mit Kreuz für Japanisch (Tagebuch) ・2 Hefter mit 84 Zeichen und Kreuz für Kanji ・Heft mit Kontaktdaten
Primarschule 5 Schreibutensilien ・Japanisches Wörterbuch 1 Heft für Japanisch ・2 Hefter mit 18 Kästchen mit Kreuz für Japanisch (Tagebuch) ・2 Hefter für Kanji ・Heft mit Kontaktdaten
Primarschule 6 Schreibutensilien ・Japanisches Wörterbuch 1 Heft für Japanisch ・1 Heft mit 18 Kästchen mit Kreuz für Japanisch (Tagebuch) ・2 Hefter für Kanji ・Heft mit Kontaktdaten
Mittelschule Schreibutensilien ・Leuchtstift ・Japanisches Wörterbuch (elektronisches Wörterbuch auch erlaubt) ・Heft mit Kontaktdaten

 

 

Regelungen des Schullebens
Wir bitten Sie um Ihre Mithilfe bei der Einhaltung der Grundregeln des Schullebens, um ein Umfeld zu schaffen, in dem die Kinder sicher und bequem lernen und ein geordnetes Schulleben haben können.

Obwohl der Hauptzweck dieser Schule darin besteht, zusätzlichen Japanischunterricht zu erteilen, sind die anderen Erziehungsziele, die Individualität, den Charakter und das Selbstvertrauen jedes einzelnen Schülers zu kultivieren, das richtige Wissen, die richtigen Fähigkeiten und das Bewusstsein für Gesundheit und Sicherheit zu vermitteln, um sicherzustellen, dass alle ein erstrebenswertes Leben führen können. Um eine Umgebung zu schaffen, die das Lernen sicher, angenehm und geordnet macht, beachten Sie bitte die folgenden Regeln.

  «Regeln und Anfragen an alle Schüler»  

  • Bitte benutzen Sie Japanisch in der Schule.
  • Imbisse dürfen nur während der 10-minütigen Pause in den Klassenräumen eingenommen werden. Essen und Trinken in der Bibliothek oder der Turnhalle ist verboten. Bitte bringen Sie keine Snacks (Kartoffelchips, Popcorn oder dergleichen) sowie auch kein Kaugummi mit in die Schule. Die Kinder sollten ausschliesslich Imbisse geniessen, welche die Zahngesundheit berücksichtigen.
  • Die Schüler sollten eventuelle Abfälle (PET-Flaschen, leere Dosen, Pappkartons, Zeitungen usw.) wieder mit nach Hause nehmen.
  • In den Korridoren sollte ruhig gegangen und lautstarke Unruhen vermieden werden.
  • Bitte kritzeln Sie nicht auf das Schuleigentum.
  • Japanische Bücher sind im Ausland besonders wertvoll. Bitte behandeln Sie diese vorsichtig. Beim Ausleihen von Büchern, achten Sie darauf die Regeln der Bibliothek zu befolgen.
  • Alle Computer in der Bibliothek sind für den Unterricht gedacht.
  • Die Bibliothek / Turnhalle darf nicht mit Schuhen betreten werden.
  • Der Geräteraum darf nicht alleine betreten werden. Die Spielplatzgeräte können im Lehrerzimmer ausgeliehen werden. Bitte behandeln Sie die Spielplatzgeräte pfleglich und legen Sie sie nach der Benutzung wieder in die Box zurück.
  • Der Gebrauch der Matten, Trampoline, Ringe und dergleichen ist gefährlich und daher verboten.
  • Wenn Sie das Schulgebäude betreten, entfernen Sie bitte am Eingang gründlich den Schmutz von Ihren Schuhen. Diese Massnahme sollte insbesondere an regnerischen Tagen eingehalten werden.
  • Die Hintertür des Schulgebäudes ist für Notfälle vorgesehen. Sie kann nur in Begleitung einer Lehrkraft benutzt werden. Achten Sie darauf, die Hintertür aus Sicherheitsgründen zu schliessen.

  «Bitte an alle Eltern und Vormünder»

  • Achten Sie darauf, sich beim zuständigen Lehrer zu melden, falls Ihr/e Kind/er am Unterricht fehlen. Wenn Sie die Samstagsschule kontaktieren möchten, rufen Sie bitte am Samstag ab 8.00 Uhr an (Tel. 044 941 15 54).
  • Bei Umschulung, Abschluss oder Freistellung muss dieser Umstand mindestens 7 Tage zuvor mit dem dafür vorgesehenen Formular angemeldet werden.
  • Mitteilungen von der Schule, Neuigkeiten von der Samstagsschule und dergleichen werden dem jeweils ältesten an der Schule befindlichen Kind ausgehändigt. Bitte fragen Sie nach Rückkehr der Kinder immer nach, ob es Mitteilungen oder Berichte von der Schule gegeben hat.
  • Mitteilungen von der Schule werden auch auf dem schwarzen Brett der Nachhilfeschule angeschlagen.
  • Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind für die Sicherheit der Kinder ausserhalb der Unterrichtszeiten verantwortlich.
  • Fahrzeuge sind nicht auf dem Schulareal gestattet.

 

 

 

 
蜈ィ譌・譬。縲€譛域屆譌・・樣≡譖懈律
陬懃ソ呈。縲€蝨滓屆譌・
+41(0)44-941-1554
・懷・譌・譬。・柬szurich@bluewin.ch
・懆」懃ソ呈。・柯oshukoz@hotmail.com
譛ャ繝帙・繝繝壹・繧ク荳翫↓蜈ャ髢九☆繧区枚譖ク繝サ逕サ蜒上・縺昴・莉悶・繝・・繧ソ縺ョ闡嶺ス懈ィゥ縺ッ縲√☆縺ケ縺ヲ譛ャ譬。縺ォ蟶ー螻槭☆繧九b縺ョ縺ァ縺吶€ら┌譁ュ菴ソ逕ィ繝サ辟。譁ュ霆「霈臥ュ峨・遖∵ュ「縺・◆縺励∪縺吶€よ悽繝帙・繝繝壹・繧ク縺ク縺ョ繝ェ繝ウ繧ッ繧偵・繧句エ蜷医・縲√♀謇区焚縺ァ縺吶′蠢・★縺秘€」邨。荳九&縺・€・/td>